Dr. Ralf Neuhaus
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Besprechungsterminen über das Sekretariat:
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Personalia
Dr. Ralf Neuhaus ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in den Bereichen des Strafrechts und anwaltlichen Berufsrechts tätig.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Deutschen Strafverteidiger e.V. Seit mehr als 10 Jahren ist er zudem Dozent im Fachanwaltslehrgang Strafrecht des DAV (Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung), der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik [Faserspuren, Schussspuren usw.], DNA) sowie der Justizakademie des Landes NRW. Daneben referiert er im Auftrag des DAV auf Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte zum Thema "Aktuelles Revisionsrecht". Dr. Ralf Neuhaus gehört dem Beirat der Fachzeitschrift STRAFVERTEIDIGER an und betreut gemeinsam mit den Professoren Salditt und Mehle sowie dem RiOLG Burhoff die strafrechtliche Abteilung der Zeitschrift ZAP (= Zeitschrift für die AnwaltsPraxis). Er ist ständiger Mitarbeiter der Online-Zeitschrift HRRS (= Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht).
Dr. Ralf Neuhaus ist Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Seit dem Jahre 2000 gehört er dem Justizprüfungsamt des OLG Hamm an und prüft im ersten Staatsexamen die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Kriminologie.
Dr. Ralf Neuhaus gehörte viele Jahre dem Fachausschuss "Strafrecht" der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Seit dem Jahre 2006 ist er Mitglied des ersten Senates des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem OLG-Hamm.
Herr Dr. Neuhaus ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Schwerpunkte bilden: Arztstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschl. DNA-Analyse, Tötungsdelikte (Mord, Totschlag), Steuerstrafrecht, Revision im Strafprozess.